Wie verhalte ich mich richtig? Der Waldbesucher ist zu Gast im Wald. Er darf Pflanzen und Bäume nicht beschädigen, Tiere und ihre Lebensstätten nicht nicht mutwillig stören.
Was darf man mitnehmen?
Von wild lebenden Blumen und Gräsern darf man einen Blumenstrauß pflücken. Auch Beeren, Pilze oder Kräuter darf man in geringen Mengen für den eigenen Bedarf sammeln. Diese sogenannte Handstraußregelung (§39, Abs. 3 BNatSchG) ist eine eng begrenzte Ausnahme. Denn grundsätzlich gilt, dass nur der Waldbesitzer über die Dinge in seinem Wald verfügen kann.
Die Handstraußregelung gilt aber nicht für Pflanzen, die forstlich angebaut werden. So ist es verboten, Bäume und junge Setzlinge mitzunehmen. Das gilt auch für Weihnachtsbäume, Schmuckreisig, Brennholz und sogar Steine. Auch Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, dürfen weder beschädigt noch mitgenommen werden.
Gewerbliches Sammeln von Walderzeugnissen
Wer Holz, Tannenzapfen, Waldfrüchte, Pilze oder andere Dinge des Waldes zum Weiterverkauf sammeln möchte, braucht hierzu die Zustimmung des Waldbesitzers und ggf. auch eine Genehmigung der Naturschutzbehörde.
Wildtiere
Lebende oder tote Wildtiere, deren Nester oder auch Eier, Federn oder Geweihstangen dürfen nicht mitgenommen werden. Man sollte sehr darauf achten sie nicht zu stören. Ebenfalls zu beachten sind die kleineren Lebewesen, die sich in Wäldern und angrenzenden Lebensräumen aufhalten. Infos, wie Sie sich bei Amphibienwanderungen im Straßenverkehr verhalten sollten finden Sie hier.
Im Wald Auto fahren und parken
Für den Waldbesuch gibt es ausgeschilderte Parkplätze. Auf den Waldwegen dürfen nur forstwirtschaftliche Fahrzeuge fahren.
Augen auf!
Der Wald birgt auch typische Gefahren für den Besucher, wie z.B. morsche Äste oder abgestorbene Bäume, die umstürzen können. Sie werden oft für den Naturschutz stehen gelassen und stellen einen wichtigen Lebensraum für Totholz-Bewohner dar.
Wer die Absperrungen beim Holzeinschlag missachtet, begibt sich in Lebensgefahr. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf den Wegen zu bleiben, zum eigenen Schutz und zum Schutz des sensiblen Ökosystems. Denn viele Tier- und Pflanzenarten reagieren empfindlich auf Störungen ihrer Lebensräume.
Dem Schutz der Tierwelt dienen auch die jeweiligen Bestimmungen für Hunde im Wald: fast überall sollen Hunde angeleint werden.
(Quelle: BMEL 2016, Unser Wald)
Wie verhalte ich mich korrekt mit meinem Hund im Wald?
Dazu hat das Stadtforstamt der Stadt Remscheid ein Merkblatt veröffentlicht.