Die Forsteinrichtung als Grundlage einer multifunktionalen Waldbewirtschaftung

Forsteinrichter bei der Arbeit. Foto: M. Hölzel

Ohne Kontrollen und das dafür erforderliche Datenmaterial ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung nicht möglich. Die notwendige Grundlage für eine zeitgemäße und multifunktionale Waldbewirtschaftung sind daher zutreffende und aussagekräftige Daten über den Waldzustand und die Holzvorräte. Diese Basis erhält man im Zuge der so genannten Forsteinrichtung. Sie ist das bestimmende Bewirtschaftungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb und soll dessen Spiegel und Wegweiser sein.

Die Forsteinrichtung beinhaltet die Erfassung des Waldzustandes (Waldinventur) und die Kontrolle der im vergangenen Forsteinrichtungszeitraum durchgeführten Maßnahmen und die Planung für den folgenden Forsteinrichtungszeitraum in periodischen Abständen. Aufgrund der langen Produktionszeiträume in der Forstwirtschaft erstreckt sich ein Forsteinrichtungszeitraum je nach Bundesland und Waldbesitzart über zehn oder  zwanzig Jahre. Für öffentliche Wälder ist die Aufstellung von Betriebsplänen in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Die Flächenländer unterhalten hierzu in der Regel eigene Abteilungen, die für die Forsteinrichtung in den Landeswäldern zuständig sind. Kommunale Wälder, Stiftungswälder und große Privatwälder lassen i. d. R. ein Forsteinrichtungswerk von spezialisierten Planungsbüros oder auch von eigenen Mitarbeitern erstellen. Bei kleinen Waldflächen würde dies keinen Sinn ergeben, da die Kosten für die Aufstellung des Einrichtungswerkes die Erträge aus dem Forstbetrieb bei weitem aufzehren würden. Auch ernten kleine Forstbetriebe nicht regelmäßig Holz. Sie bezeichnet man als so genannte “aussetzende Betriebe”. Eine jährliche Wirtschaftsplanung ist folglich nicht notwendig. Da aber viele kleine Waldbesitzer in so genannten Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind, erfolgt in vielen Bundesländern eine Forsteinrichtung auf dieser Organisationsebene.

Neben der Kontrolle und Steuerung der Nachhaltigkeit der Holznutzung, bedingt die multifunktionale Ausrichtung der Forstwirtschaft, dass auch Waldnaturschutz, Wasser-, Boden-, Klima- sowie Immissionsschutz und die Erholungsfunktion des Waldes innerhalb der Forsteinrichtung analysiert und planerisch berücksichtigt werden. Im Zuge der Waldinventur werden der Grenzverlauf und die Flächengrößen, die Baumartenzusammen­setzung, Baumhöhen und Durchmesser, die Holzvorräte, der Bodenzustand, Wasserhaushalt und die Waldfunktionen erfasst und daraus u. a. der Zuwachs und die nachhaltig nutzbare Holzmenge ermittelt. Auch Totholzanteile, Baumkrankheiten und Wildschäden werden erhoben und beurteilt. Die Inventur des Waldes wird entweder bestandsweise oder anhand eines Stichprobennetzes durchgeführt. Ein Bestand ist eine abgegrenzte Waldfläche mit relativ gleichartiger Baumzusammensetzung in Arten und Alter. Demgegenüber wird eine Strichprobeninventur anhand eines Netzes permanent markierter Kontrollpunkte durchgeführt. Die so genannte Kontrollstichprobe ist ein bestandsübergreifendes Inventurverfahren mit systematisch verteilten Probekreisen. Durch Markierung des Probekreismittelpunktes wird dessen Lage dauerhaft festgelegt, um Folgeaufnahmen zu erleichtern und Zustandsveränderungen auch über lange Zeiträume möglichst genau zu erfassen.

Die Forsteinrichtung führt zu einem Forsteinrichtungswerk, was im Forstbetrieb die Grundlage für die praktische Arbeit bildet. Wesentliche Teile sind das:

  • Betriebsbuch (Auswertungstabellen, Beschreibung der Bestände und die Maßnahmenplanung),
  • Revierbuch (revierspezifische Auswertung, Beschreibung der Bestände und der Maßnahmenplanung),
  • Flächenwerk (Flächenverzeichnis nach Gemeinde, Gemarkung, Flurstück sowie nach Forstorten (Waldteil, Abteilung, Teilfläche) und
  • Kartenwerk (Karten mit der aktuellen Waldeinteilung und dem Wegesystem).