Die Ausbildungsmöglichkeiten im Forstbereich sind vielfältig und qualifizieren für den höheren und gehobenen Dienst. In den letzten Jahren sind die Übergänge dieser klassischen Forsthierarchie allerdings immer mehr verschwommen.
Gegenwärtig sind für den höheren Dienst eine akademische Ausbildung an einer forstlichen Fakultät einer Universität, eine zweijährige Referendarzeit bei einer Landesforstverwaltung und eine abschließende Große Forstliche Staatsprüfung vorgeschrieben.
Die Ausbildung für den (Revier-)Förster im gehobenen Dienst erfolgt an einer Fachhochschule für Forstwirtschaft mit anschließender einjähriger Anwärterzeit in einer Landesforstverwaltung, gefolgt von der Forstlichen Staatsprüfung zum Revierförster bzw. Revierleiter. Mehr zum Thema Revierförster/gehobener Forstdienst.
Zukünftig wird es wahrscheinlich immer seltener eine Referendar- bzw. Anwärterzeit geben. Der Einstieg in die Forstverwaltung erfolgt dagegen nach dem Bachelor- oder Masterabschluss an einer (Fach-) Hochschule während eines zweijährigen Traineeprogramms, wie z.B. in Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg. An fünf Fachhochschulen und vier Universitäten können interessierte junge Menschen in Deutschland ein vielseitiges Studium absolvieren und sich so für ganz unterschiedliche Aufgaben in Forstbetrieben, Forstverwaltungen und anderen Organisationen qualifizieren. Mehr zum Höheren Forstdienst.
Der klassische Ausbildungsberuf des Forstwirtes qualifiziert zur Ausführung der praktischen Waldarbeiten. Forstwirte kommen sowohl im Privat-, Kommunal- als auch Staatswald zum Einsatz. Mehr zum Thema Forstwirt. Eine Möglichkeit der Weiterbildung für Forstwirte ist zum Beispiel der staatlich geprüfte Forsttechniker.