„Mit der Verordnung in der jetzigen Form droht eine erhebliche Belastung für die Forstbetriebe durch eine Beschränkung der forstlichen Bewirtschaftungsfreiheit. Starre Indikatoren und kleinteiliger Flächenbezug werden der Dynamik im Wald durch Klimawandel und Standortsdrift in keiner Weise gerecht und führen zu einer fehlenden Praktikabilität. Wenn allein für die Umsetzung des Artikels 4 der Verordnung ein Finanzbedarf von 1,7 Mrd. Euro veranschlagt wird und kein europäisches Finanzierunginstrument vorhanden ist, dann wird deutlich, dass diese Verordnung neben der EUDR zu einem zweiten Bürokratie-Monstrum heranwächst. Angesichts immer wieder formulierter Bekenntnisse zum Bürokratie-Abbau ist dies ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler. Darüber hinaus sind die Betroffenen, d.h. die Eigentümer der Waldflächen und damit die Grundrechtsträger, bisher nicht am Prozess der Erarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplans beteiligt. Dies ist mit Blick auf das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Eigentum weder verfassungsgemäß noch akzeptabel. Die Waldbesitzenden unterstützen daher mit Nachdruck die Initiative der Länder.“
Über AGDW – Die Waldeigentümer
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer) vertritt die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes gegenüber Parlamenten, Bundesministerien, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden steht die AGDW für mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands und die rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Deutschland. Eine proaktive Waldbewirtschaftung ist für uns Grundlage nachhaltigen Handelns in Wirtschaft und Gesellschaft. Wir lassen uns leiten vom generationenübergreifenden Verantwortungsbewusstsein für eine in Freiheit und Vielfalt gestaltete Umwelt.
Pressemitteilung: AGDW – Die Waldeigentümer e.V.