Wenn Reh und Wildschwein die Straße kreuzen

Die Tage werden wieder kürzer. Und Wildunfälle leider wieder wahrscheinlicher. Die Beachtung schon weniger Tipps helfen, das Risiko zu mindern

Die amtliche Wildunfallstatistik erfasst kaum die Kollisionen mit kleinerem Wild wie Hase, Fuchs oder Waschbär. Ursache: Es entsteht oft kein Versicherungsschaden am PKW. Foto: Dr. Horst Sproßmann

Die Tage werden wieder kürzer. Die herbstlichen Witterungsverhältnisse, speziell in der Dämmerung, stellen viele Autofahrer vor besondere Herausforderungen. Gerade im Herbst suchen aber auch Wildtiere wie Rot-, Reh- oder Schwarzwild neue Einstände im Wald auf, weil die Felder abgeerntet sind und weder Futter noch Sichtschutz bieten. Und kreuzen dabei regelmäßig öffentliche Straßen. Beide Geschehnisse führen dazu, dass die Zahl der Wildunfälle im Herbst deutlich zunehmen. Die Wildexperten der ThüringenForst-AöR raten daher Autofahrern, gerade in den Morgen- und Abendstunden, zu größter Vorsicht beim Befahren von Straßen durch Waldgebiete und an Feldrändern. Wenn Wild zu sehen ist: kontrolliert abbremsen, hupen und abblenden. Achtung: Wo ein Wildtier die Straße überquert, folgen oft weitere nach!

Verkehrswarnschilder „Wildwechsel“ beachten
„Umsichtige Autofahrer, die bei dem Verkehrswarnschild Wildwechsel insbesondere in den Dämmerungsstunden das Tempo reduzieren, die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sind, können Wildunfälle wirksam reduzieren“ so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Seit Jahren schwanken die Wildunfallzahlen in Thüringen zwischen 5.500 und 8.000 Fälle – bundesweit ereigneten sich 2019 fast 300.000 Wildkollisionen. Der durchschnittliche Wildschaden am KFZ wird dabei mit 2.600 € beziffert und üblicherweise durch die Teilkaskoversicherung geregelt. Die jährlichen Schwankungen führen die Forstexperten im Wesentlichen auf die von Jahr zu Jahr wechselnden Wildbestandshöhen zurück. So können speziell Wildschweinpopulationen innerhalb eines Jahres mit extremen Reproduktionsraten auf milde Winter und eine gute Äsungssituationen reagieren.

Bei Wildunfällen: Bitte nicht einfach weiterfahren!
Was aber tun, wenn es doch zu einem Wildunfall gekommen ist? Die Förster empfehlen: Ruhe bewahren und die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten, i. d. R. der Jagdpächter, rufen. Ist das Tier tot, warten bis die Polizei eintrifft. Ist das Tier verletzt und immobil am oder in der Nähe des Unfallortes, keinesfalls das Wild durch Streicheln oder Zureden zu beruhigen versuchen. Das Wildtier kann in Panik beißen, um sich treten oder mit dem Gehörn schlagen. Ziehen Sie sich einfach zurück und warten Sie in einigem Abstand. „Bitte fahren Sie nicht einfach weiter, der Unfallverursacher ist dem Tierschutz verpflichtet“, mahnt Gebhardt.

Der Jäger übernimmt oft die Fallwildentsorgung kostenfrei
Durch Unfälle getötetes Wild muss durch die Gemeinden oder die Straßenbauverwaltung entsorgt werden. In der Regel wird dies aber durch den zuständigen Jagdpächter kostenlos erledigt. Im Schnitt fallen hierbei rund 100 € für Transport, Lagerung und Gebühren für die Tierkörperbeseitigung an. Diese Kosten ersparen die Jäger damit dem Steuerzahler.


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