Waldbesucher aufgepasst: Rutsch- und Glättegefahr im Wald

Derart vereiste Waldwege sollten Waldbesucher die nächsten Monate meiden: Für Waldwege besteht keine Räum- und Streupflicht seitens des Waldbesitzers! Foto: Dr. Horst Sproßmann

Erfurt (hs): Mit den Monaten Dezember, Januar und Februar steht die härteste Winterphase in der kalten Jahreshälfte an. Im Gegensatz zu großen Schneemengen, die oft genug den Zugang in den Wald flächig behindern und damit Risiken einschränken, kann Frost zu einer „heimlichen“ Bedrohung für Waldbesucher werden. Er behindert den Waldzutritt nicht, gleichwohl verursacht er eine oft schwierig zu erkennende Rutsch- und Glättegefahr im Wald. Dies kann insbesondere in den höheren Lagen des Thüringer Waldes, des Ostthüringer Schiefergebirges wie auch des Harzes die Forstwegebenutzung zeitweise einschränken. Darauf macht die Landesforstanstalt, mit über 200.000 ha größter Waldeigentümer im Freistaat, aufmerksam. Waldwege werden nicht gestreut, und so können sich vielerorts diese Wege in sehr gefährliche Eispisten verwandeln. „Waldwanderer und Naturfreunde sollten bei dieser Wettersituation nur die Wege begehen, die erkennbar eisfrei und damit ungefährlich sind“ empfiehlt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Steilstrecken sind unbedingt zu meiden, auch Skilangläufer sollten speziell schattige und damit oft vereiste Wegeabschnitte mit größter Vorsicht befahren. Hohlwege, durchaus häufiger im Wald anzutreffen, wirken bei Eisglätte für den Stürzenden wie eine Eisröhre. Auch hier ist größte Vorsicht geboten. „Für Waldbesitzer besteht keine Räum- und Streupflicht“, so Gebhardt abschließend. Die Räumung zugeschneiter Waldwege erfolgt ausschließlich an Hauptabfuhrachsen zur Aufrechterhaltung des Holztransports in die heimischen Sägewerke. Nur dort werden im Einzelfall vereiste Wegepassagen abgestumpft.

 

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