In der aktuellen Diskussion über das Fahrradfahren im Wald haben sich nun auch diejenigen zu Wort gemeldet, auf deren Grund und Boden das Radfahren stattfindet: die privaten und kommunalen Waldeigentümer. Nach Ansicht von Forstkammer, Gemeindetag und Städtetag muss bei diesem Thema die Vermeidung von Konflikten, Unfällen und Störungen auch in Zukunft oberste Priorität haben. Aus diesem Grund sprechen sich die Verbände entschieden für die Beibehaltung der bestehenden Regelung aus. Grundsätzlich ist demnach das Radfahren im Wald erlaubt, die dafür genutzten Wege müssen aber mindestens zwei Meter breit sein. „Die 2-Meter-Regelung ist bundesweit die beste, weil eindeutigste Regelung,“ meint Roland Burger, Präsident der Forstkammer und Vorsitzender des gemeinsamen Forstausschusses von Gemeindetag und Städtetag.
„Fahrradfahren im Wald muss auf ausreichend breite Wege begrenzt bleiben“, so Burger. Andernfalls würden die Störung von wildlebenden Tieren, aber auch die Konflikte mit Fußgängern und der Waldbewirtschaftung enorm zunehmen. Weil die Wege im Wald in der Regel entweder deutlich breiter oder schmaler sind, sei die 2-Meter-Regel auch in der Praxis gut anwendbar. „Andere Regelungen führen nur zu weniger Rechtssicherheit –auch für die Radfahrer“, stellt Burger fest.
Die bestehende Rechtslage biete umfangreiche Möglichkeiten, den Wald per Rad zu nutzen. „Den Fahrradfahrern stehen in unseren Wäldern 85.000 Kilometer Wege offen“, stellt Präsident Burger fest. Für Downhill-Fahrer und andere Radsportarten empfiehlt er die Nutzung von speziell eingerichteten Parcours. Diese gebe es zunehmend sowohl in kommunaler Trägerschaft als auch von Vereinen. Bei gegründetem Anlass seien bereits heute schon Ausnahmeregelungen möglich.Grundsätzlich plädiert der Waldbesitzer-Präsident für mehr gegenseitige Rücksichtnahme im Wald. „Unsere Wälder in Baden-Württemberg werden heutzutage vonso vielen verschiedenen Gruppen in Anspruch genommen, wie noch nicht zuvor,“ so Burger. „Diese unterschiedlichen Interessen im Gleichgewicht zu halten, ist keine einfache Aufgabe. Die 2-Meter-Regelung hat sich hier gut bewährt.“ Auch die Gastfreundschaft der Waldeigentümer dürfe nicht überstrapaziert werden.