Vorsicht beim ordentlichen Holzeinschlag - Sachsenforst weist auf aktuelle Rechtslage hin

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben - wie hier am Bieleboh im Oberlausitzer Bergland - mit großen Waldschäden und ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen. Quelle: Felix Spittler, Sachsenforst

Die sächsischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben durch Stürme, Trockenheit und Borkenkäfer große Schäden zu beklagen. Durch das viele Schadholz, welches auf den Holzmarkt gelangt ist, sind in den vergangenen Jahren die Rohholzpreise gegenüber dem Niveau vor 2017 stark gesunken. Aus diesem Grund ist eine neue Bundesverordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 (kurz: HolzEinschlBeschV2021) in Kraft getreten.

 

Bei Fragen zu diesen Regularien berät Sachsenforst als zuständige Behörde Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer kostenlos.

 

Nach der neuen Regelungslage darf der ordentliche, planmäßige Holzeinschlag ausschließlich bei Fichte im Zeitraum 1.10.2020 bis 30.9.2021 nicht 85 % des durchschnittlichen Jahreseinschlages der Vorkrisen-Jahre 2013 bis 2017 überschreiten. Auch vorbeugende Einschlagsmaßnahmen in verbleibenden, gesunden Fichtenbeständen können dazu führen, dass Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Mengenbeschränkungen aus der Verordnung überschreiten. Damit würden sie nicht nur ordnungswidrig handeln, sondern auch das eingeschlagene Holz illegal in Verkehr bringen. Nicht betroffen sind außerordentliche Holzeinschlagsmengen, die ungeplant durch Waldschäden wie Stürmen oder aufgrund von Befall mit Borkenkäfern entstanden sind bzw. entstehen.

 

Für kleine Forstbetriebe, die ihren durchschnittlichen Holzeinschlag nicht dokumentiert haben, kann nach Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft von einem Durchschnittswert von 5 m³ (Erntefestmeter ohne Rinde) pro Jahr und Hektar möglicher Frischholzeinschlag der Fichte ausgegangen werden.

 

Wer einen Holzeinschlag plant, kann sich bei den Revierleiterinnen und Revierleiter in den Forstbezirken und Schutzgebietsverwaltungen von Sachsenforst kostenlos zur aktuellen Regelungslage beraten lassen. Den richtigen Ansprechpartner können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in der Förstersuche im Internet leicht finden (

www.sachsenforst.de/foerstersuche). Umfassenden Informationen können im Waldbesitzer-Portal Sachsen abgerufen werden (www.sachsenforst.de/waldbesitzer). Dort kann in Kürze auch ein FAQ mit Antworten über die Anwendung der HolzEinschlBeschV2021 nachgelesen werden.

 

www.sachsenforst.de