SDW empfiehlt kein Moos aus dem Wald

Im Herbst und Winter wird in Deutschland viel gebastelt. Gerne auch mit Naturmaterialien. So kommen viele auf den Gedanken, beim Spaziergang Äste, Zweige, Moos, Rinden- oder Holzstücke aus dem Wald mitzubringen. Dies ist jedoch grundsätzlich verboten.

In den Landeswaldgesetzen der Bundesländer ist geregelt, dass grundsätzlich nur die Waldbesitzer:innen über ihren Wald verfügen dürfen.

 

Von diesem Verbot gibt es jedoch eine Ausnahme, die sogenannte Handstraußregelung. Sie ist im § 39 Abs. 3 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) geregelt. Diese erlaubt es, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf „wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur“ mitzunehmen. Dabei ist ein vernünftiger Umgang auch mit Bäumen sehr wichtig, sie dürfen nicht mutwillig verletzt werden. Wir, die SDW, empfehlen daher auf dem Boden liegende Äste zu sammeln und auf keinen Fall frische abzuschneiden. Stehen die Wälder unter einem besonderen Schutz, wie zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder Nationalparken, ist die Mitnahme immer verboten.

 

Bei Moosen ist Vorsicht geboten – SDW empfiehlt Verzicht!

 

Moose haben eine wichtige Funktion im Kreislauf des Ökosystems Wald. Sie speichern Wasser – bis zum 26-fachen des eigenen Trockengewichtes - und filtern Schadstoffe. Sie bremsen den Oberflächenabfluss und binden Schadstoffe und schützen damit die Qualität des Grundwassers. Moose sind darüber hinaus der Lebensraum vieler Kleinstlebewesen. Die SDW empfiehlt deshalb, auf Moos aus dem Wald zu verzichten.

 

Hainmoose, Torfmoose und auch Weißmoose sind vom Aussterben bedroht und stehen deshalb unter Naturschutz. Da die unterschiedlichen Moose leicht zu verwechseln sind, wäre es notwendig, sich zuvor das nötige Wissen anzueignen. Beim Entnehmen müsste beachtet werden, dass nur ein kleiner Teil des Mooses entnommen wird, damit es sich wieder gut regenerieren kann. Also am besten darauf verzichten!