Präzise Nachweispflichten und gezielte Entlastung zur effektiveren Umsetzung der EUDR im Sinne der Forderungen nach Bürokratieabbau

Berlin, 11.11.2024. Zum Änderungsantrag zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) der Europaabgeordneten Christine Schneider von der Europäischen Volkspartei (EVP), der am 14. November im Europäischen Parlament diskutiert werden wird, stellt Carl Anton Prinz zu Waldeck, Vizepräsident des Europäischen Waldbesitzerverbandes (CEPF) und Präsidiumsmitglied der AGDW, fest:

„Die AGDW begrüßt den Änderungsantrag zur EUDR ausdrücklich und unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen. Diese sind nicht nur eine maßgebliche Entlastung für Waldbesitzer und Behörden in Ländern ohne Entwaldungsrisiko, sondern fördern zugleich eine wirkungsvolle und gezielte Umsetzung der EUDR, die auf die dringlichsten Problemfelder fokussiert wird. Dies steht im Einklang mit den Zielen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die für die neue Amtszeit verstärkt Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Fokus rücken will. Auch die Forderungen von 18 EU-Mitgliedstaaten nach einer praxistauglicheren und entbürokratisierten Anwendung der Verordnung finden hier Berücksichtigung.

Durch die Einführung einer klar definierten Null-Risiko-Kategorie für Länder, in denen seit 1990 keine Entwaldung stattgefunden hat, werden die Dokumentationspflichten für Waldbesitzer in diesen Regionen reduziert. Diese Länder durchlaufen einen strengen Überprüfungsprozess der EU, der sowohl die Einhaltung der lokalen Waldschutzgesetze als auch die tatsächliche Entwaldungsfreiheit sicherstellt. Eine transparente Überwachung bleibt damit gewährleistet und die Entlastung wird auf Länder begrenzt, die nachweislich keine Gefahr für Entwaldung darstellen.“

 

Max von Elverfeldt, Vizepräsident des Europäischen Grundbesitzerverbandes (ELO) und Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erläutert:

 

„Durch die gezielte Vereinfachung des Verfahrens in Ländern ohne Entwaldung können in Hochrisikoregionen mehr Ressourcen für die Durchsetzung und Kontrolle der EUDR aufgewendet werden. Dies stärkt die Wirksamkeit der Verordnung, da Kapazitäten zur Überwachung von Lieferketten dort konzentriert werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Der Vorschlag ist zudem WTO-konform. Er bietet ein Anreizsystem, das Länder weltweit motiviert, lokale Waldschutzgesetze zu stärken und sich damit um die Aufnahme in die Null-Risiko-Kategorie zu bemühen – ein effektiver Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz.

Die Waldbesitzer begrüßen diese pragmatische Anpassung der EUDR als Schritt in Richtung einer zielgerichteten Entbürokratisierung, die dennoch eine Kontrolle und Transparenz der Lieferketten sichert und so den langfristigen Zielen der EUDR dient.“

 

Über die Familienbetriebe Land und Forst

 

Als Dachorganisation von elf Landesverbänden vertreten wir erfolgreich die Interessen von land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben auf nationaler und europäischer Ebene. Wir setzen uns für den Schutz des privaten Eigentums und die Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum ein. Als Sprachrohr für unsere Mitglieder befinden wir uns im ständigen Dialog mit allen relevanten Stakeholdern. Unser Engagement gilt der unternehmerischen Freiheit und einer verantwortungsvollen, generationengerechten Politik.

 

Über AGDW – Die Waldeigentümer

 

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer) vertritt die Interessen des Privat- und Körperschaftswaldes gegenüber Parlamenten, Bundesministerien, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Mit ihren 13 regionalen Mitgliedsverbänden steht die AGDW für mehr als zwei Drittel der Waldfläche Deutschlands und die rund 2 Millionen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Deutschland. Eine proaktive Waldbewirtschaftung ist für uns Grundlage nachhaltigen Handelns in Wirtschaft und Gesellschaft. Wir lassen uns leiten vom generationenübergreifenden Verantwortungsbewusstsein für eine in Freiheit und Vielfalt gestaltete Umwelt.