Pilze suchen mit Verstand – Naturschutz beachten!

Die feuchte Witterung der letzten Tage lässt vermuten, dass die Hauptsaison für Pilzfreunde unmittelbar bevorsteht. Nicht immer sind jedoch Waldbesitzer, Forstleute und Naturschützer über das Verhalten einzelner Pilzsammler in der Natur erfreut. Obwohl schon die Beachtung einiger weniger Regeln bei der Jagd nach den „Schwammerln“ dazu beiträgt, auf das Ökosystem Wald Rücksicht zu nehmen und trotzdem zu genießen.

Das wissen die wenigsten: Die besonders begehrten Speisepilze, wie Steinpilz oder Pfifferling, stehen unter Artenschutz! Nur eine Ausnahmeregelung im Naturschutzrecht lässt das Sammeln für den eigenen Bedarf und in geringen Mengen zu. Gewerbliches Sammeln ist generell verboten! Da Waldtiere besonders früh morgens und in der Abenddämmerung aktiv sind, vermeidet der umsichtige Sammler diese Tageszeiten. Auch die nicht für die Ernährung verwertbaren Pilzarten haben eine wichtige Funktion im Ökosystem Wald. Deshalb sollte nur der sicher bestimmte Pilz abgeschnitten oder abgedreht und das Loch zum Schutz des unterirdischen Pilzgeflechts wieder verschlossen werden. Die grobe Reinigung erfolgt sofort, der Transport der Pilze geschieht am besten in luftdurchlässigen Körben. Frische Pilze sind generell nicht lange haltbar.

Quelle: Haus der Nachhaltigkeit Tripstadt