NWE5-Projekt: Deutscher Forstwirtschaftsrat fordert gezielte Maßnahmen statt pauschaler Ansätze

Eine Umbaufläche im Nationalpark Harz, die aufgrund weiterhin notwendiger Pflegeeingriffe keinen Eingang in die NWE5-Flächenbilanz 2013/2020 findet. (Foto: DFWR / Dr. Markus Ziegeler)

Berlin, 14.10.2013 In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt(NBV) der Bundesrepublik Deutschland wird bis zum Jahr 2020 eine natürlicheWaldentwicklung auf 5 % der gesamten Waldfläche bzw. auf 10 % der Waldflächein öffentlicher Hand angestrebt. Seit Ende 2010 beschäftigt sich einForschungsverbund unter Koordination durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mit der Frage, auf welchen Flächen Deutschlands aktuell und voraussichtlich bis zum Jahr 2020 eine natürliche Waldentwicklung gewährleistet ist. Im Rahmen der heutigen Abschlussveranstaltung in Berlin wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Natürliche Waldentwicklung als Ziel der NationalenStrategie zur biologischen Vielfalt“ (NWE5) vorgestellt.

„Die uns heute vorgestellte Flächenbilanz zeigt eindrucksvoll einen Teil des Erreichten – aber eben nur einen Teil“, meint Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR). So gingen in die Bilanz lediglich Flächen ein, die zum Stichjahr 2013 bzw. 2020 vollständig aus der Nutzung genommen sind und derenweitere Nichtnutzung rechtsverbindlich abgesichert ist. Dagegen fänden beispielsweise Entwicklungszonen von Nationalparks oder anderen Schutzgebieten, deren Pflege über die jeweiligen Stichjahre 2013 bzw. 2020 hinausgeht, trotz ihrer perspektivischen Nichtnutzung keinen Eingang in die Bilanz. Festzustellen sei, dass die tatsächlich und auch perspektivisch nutzungsfreie Waldfläche in Deutschland deutlich höher ist, als sie das Ergebnis des Forschungsprojekts NWE5 ausweist.

Bereits im Juni 2011 verabschiedeten die Vertreter aller forstlichen Verbände und Institutionen Deutschlands im Rahmen der Mitgliederversammlung des DFWR die so genannte „Erfurter Erklärung“. Hierin fordern sie einstimmig den grundsätzlichen Erhalt der Multifunktionalität der Wälder und deren nachhaltige Bewirtschaftung auf ganzer Fläche und lehnen deshalb eine pauschale und fachlich nicht begründete Herausnahme von Waldflächen aus der forstlichen Bewirtschaftung ab. Diese Haltung wurde bei der diesjährigen Mitgliederversammlung in Berlin mit der ebenfalls einstimmigen Verabschiedung des Positionspapiers „Wald, Naturschutz und Klimawandel“ bestätigt.

Im Positionspapier vom 15. April 2013 bekennt sich die Naturschutz praktizierende Forstwirtschaft in Deutschland zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in den Wäldern. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität in den Wäldern müssten jedoch jeweils fachlich begründet, gezielt ergriffen und entgolten werden.

 „Die Stärke des Waldnaturschutzes in Deutschland liegt in seinem integrativen Ansatz gepaart mit segregativen Elementen dort, wo solche einen konkreten Mehrnutzen ergeben“ betont Schirmbeck. Die notwendige Effizienz im Umgang mit knappen Ressourcen verlange eine Ausweisung nicht zu nutzender Flächen nicht nach pauschalen Ansätze, sondern gezielt dort, wo ihre Nichtnutzung die größte Wirksamkeit für die Artenvielfalt entfaltet. „Solche für den Erhalt und die Verbesserung der Artenvielfalt besonders wirksamen Flächenelemente sind in unseren Wäldern in unterschiedlicher Größe und Struktur in allen Besitzarten zu finden. Ihre Ausweisung als nutzungsfreie Flächen verlangt aber einen fairen Ausgleich gegenüber dem Nutzungsberechtigten dieser Fläche.“

Die „Erfurter Erklärung“ des Deutschen Forstwirtschaftsrates (2011) sowie das Positionspapier „Wald, Naturschutz und Klimawandel“ (2013) sind im Internet unter http://www.dfwr.de/download/ abrufbar.