Neu aufgelegtes Förderprogramm für Waldbesitzer

Quelle: proplanta

Erfurt - Die Richtlinie zur Strukturförderhilfe, ein Förderprogramm speziell für Privat- und Kommunalwaldbesitzer, wurde neu gefasst.
Diese Richtlinie der Thüringer Landesforstanstalt dient zur Förderung der Leistungsfähigkeit der Waldeigentümer. Gefördert werden Vorhaben, die zur Überwindung struktureller Nachteile bei der Waldbewirtschaftung einen Beitrag leisten und nicht aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bzw. aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) abgedeckt werden können.
„Damit kann nichtstaatlichen Forstbetrieben bei schwierigen Einzelaufgaben finanziell unter die Arme gegriffen werden“, so Thüringens Umweltstaatssekretär Roland Richwien. Insbesondere sind die Förderung von Maßnahmen zum Waldschutz wie zum Beispiel der Verhinderung und Bekämpfung von Forstschädlingen, von Vorhaben des Waldwegebaus und der Fortbildung privater und körperschaftlicher Forstbetriebsinhaber in Form der „Mobilen Waldbesitzerschule Thüringen“ vorgesehen.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab sofort beim örtlich zuständigen Forstamt gestellt werden. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht allerdings nicht. Die Landesforstanstalt entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für das Jahr 2013 stehen finanzielle Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereit.
Details zur Strukturförderhilfe finden Sie im Internet unter www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/strukturfoerderhilfe_forst/index.aspx sowie www.thueringenforst.de/de/forst/pus/foerderung/content.html.