Potsdam – Um die Jägerschaft in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs bei der Bekämpfung der Tierseuche zu unterstützen gewährt das Landwirtschaftsministerium Prämien für die Erlegungen von mindestens einjährigen weiblichen Wildschweinen. Für das Jagdjahr 2023/2024 wurden so Prämien in Gesamthöhe von 122.800 Euro ausgezahlt. Dazu wurden 2.750 Euro Abgabeprämien ausgereicht. Ziel ist es, die Wildschweinpopulation weiter auf niedrigem Niveau zu halten, um das Infektionsrisiko zu reduzieren und mögliche Ausbrüche schnell eingrenzen zu können. Diese wichtige Präventionsmaßnahme wird im aktuellen Jagdjahr 2024/25 in deutlich erweiterter Form fortgeführt.
Entscheidend für eine effektive ASP-Bekämpfung sind niedrige Schwarzwildbestände. Um die Jägerinnen und Jäger bei der Bejagung der weiblichen Wildschweine als wichtigste Zuwachsträger zu unterstützen, kann in Brandenburg seit dem Jagdjahr 2021/22 die sogenannte Bachenprämie in Höhe von 80 Euro pro Erlegung eines mindestens einjährigen weiblichen Wildschweins beantragt werden.
Für das Jagdjahr 2023/24 betrug die beantragte Gesamtsumme 122.800 Euro für 1.535 erlegte Tiere. Mit 30.000 Euro ging etwa ein Viertel der Bachenprämien an Jägerinnen und Jäger aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz. 18.240 Euro. 16.000 Euro wurden im Landkreis Barnim und in der Uckermark beantragt.
Neben der Bachenprämie gewährte die oberste Jagdbehörde im Jagdjahr 2023/24 auch die sogenannte Abgabeprämie. Wird ein erlegtes Wildschwein in den dafür vorgesehenen Abgabestellen abgegeben, können 50 Euro beantragt werden. Dies soll als Anreiz für eine Aufrechterhaltung der verstärkten Bejagung dienen, wenn eine Vermarktung von Wildschweinfleisch aus seuchenhygienischen Gründen erschwert und aufwändig ist oder erlegtes Schwarzwild nicht vermarktungsfähig ist. Für 55 im Jagdjahr 2023/24 erlegte, nicht vermarktungsfähige Wildschweine wurden Abgabeprämien von insgesamt 2.750 Euro gezahlt.
Die seit dem Jagdjahr 2018/19 vom Agrarministerium gewährten Prämien zur Reduzierung der Schwarzwildbestände belaufen sich somit auf über 4,25 Millionen Euro, die an die Jägerinnen und Jäger im Land Brandenburg ausgezahlt wurden.
Wie schnell es nach punktuellen Einträgen des ASP-Virus zu einer großflächigen Ausbreitung der Tierseuche kommen kann, wenn das Virus auf hohe Schwarzwildbestände trifft, ist aktuell in Hessen zu beobachten. Innerhalb von zwei Monaten erstreckten sich die Sperrzonen mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auf zwei weitere Bundesländer, in sechs Landkreisen wurden positive Fälle registriert. Dies zeigt erneut, wie wichtig ein geringer Schwarzwildbestand ist.
Sowohl die Bachenprämie als auch die Abgabeprämie werden auch im Jagdjahr 2024/25 gewährt. Die Bachenprämie wurde von 80 Euro auf 100 Euro erhöht und der Geltungsbereich auf die gesamten Landkreise ausgedehnt, in denen sich Sperrzonen auf Grundlage der Schweinepestverordnung befinden. In diesem Bereich gilt nun auch die Abgabeprämie.
Die Auszahlung der Einzelprämien an die jeweiligen Antragstellenden erfolgt durch die zuständige untere Jagdbehörde. Die Antragsunterlagen sind dort spätestens bis zum 30. April 2025 einzureichen. Die Antragsformulare stehen hier zum Download bereit:
Informationen und Anträge:
Bachenprämie: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Antrag-Bachenpraemie-Jagdjahr2024-25.pdf
Abgabeprämie: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Antrag-Abgabepraemie-Jagdjahr2024-25.pdf