Landesregierung verabschiedet Gesetzentwurf zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald

Baden-Württembergs Forstminister Alexander Bonde hat der Landesregierung in der Sitzung des Ministerrats den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Nationalparks im Schwarzwald vorgelegt. Die Änderungen ergaben sich aus den Ergebnissen der Verbändeanhörung, gezielten Anhörungsformaten mit regionalen Akteuren sowie aus den Stellungnahmen und Anregungen von Bürgern, die sich unter anderem über das Beteiligungsportal der Landesregierung zum Gesetzentwurf geäußert hatten. Der Ministerrat beschloss die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag von Baden-Württemberg. Dieser wird sich voraussichtlich am 23. Oktober 2013 erstmals mit der Vorlage befassen.

Ministerpräsident Kretschmann würdigte insbesondere den über zweijährigen Beteiligungsprozess in der Region, der dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren vorangegangen sei. „Die Anhörungsphase, die bei Gesetzen normalerweise sechs Wochen dauert, haben wir beim Nationalpark bereits vor über zwei Jahren begonnen.“

 „Wesentliche Änderungen an dem Gesetzentwurf betreffen zum Beispiel die Gebietsabgrenzung, das Betretensrecht sowie die Regeln bezüglich der kommunalen Mitsprache in Angelegenheiten des Nationalparks“, führte Bonde weiter aus. So sei die Gebietskulisse in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen an einigen Stellen so arrondiert worden, dass die jeweiligen gemeindlichen Interessen zum Beispiel am weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien stärker berücksichtigt werden. Außerdem habe man die Kulisse des Nationalparks an einigen Stellen noch weiter als bisher in die weniger holzertragreichen Höhenlagen verschoben und sei damit besonders den von der Holz- und Sägeindustrie geäußerten Bedenken entgegengekommen. Schließlich sei das ohnehin bereits vorgesehene Betretensrecht für jedermann noch dadurch ausgeweitet worden, dass auch von den anerkannten Naturschutzvereinigungen organisierte Führungen und Wanderveranstaltungen ohne Genehmigung der Nationalparkverwaltung durchgeführt werden können.

Viele weitere Informationen zum Nationalpark Schwarzwald, den Gesetzentwurf und eine Karte des geplanten Großschutzgebiets finden Sie unter www.schwarzwald-nationalpark.de.