Kartellschadensersatzverfahren: Freistaat ermöglicht mit Streitverkündung Waldbesitzenden eine Beteiligung am Klageverfahren

Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij informierte heute (17.01.) das Kabinett über die anstehende Streitverkündung in der Kartellschadensersatzklage an einige Thüringer Waldbesitzende. Zugleich informierte Staatssekretär Weil die Verbände der privaten, genossenschaftlichen und kommunalen Waldbesitzenden über die Streitverkündung. Der international tätige, börsennotierte Prozessfinanzierer „Burford Capital“ verklagt über eine eigens gegründete Inkassogesellschaft den Freistaat Thüringen sowie private und kommunale Waldbesitzer auf rund 32 Millionen Euro Schadensersatz. Klagegegenstand ist eine angeblich nicht wettbewerbskonforme, gebündelte Holzvermarktung im Freistaat. „Der Freistaat weist den Vorwurf als unbegründet zurück und wehrt sich rechtlich weiter entschieden gegen das Projekt des Prozessfinanziers, um Belastungen für die Steuerzahler, den Wald und die Waldbesitzenden abzuwenden“, sagt Thüringens Forststaatssekretär Torsten Weil. „Wir informierten die Verbände vorab mit höchster Transparenz über die haushaltsrechtlich notwendige Streitverkündung. Zudem geben wir betroffenen Waldbesitzenden die Möglichkeit, sich in das Verfahren gegen die unbegründeten Forderungen des Prozessfinanziers einzubringen.“

 

Im Zuge dieses Verfahrens wird jetzt als übliche, prozessuale Vorsichtsmaß-maßnahme ein Teil der Waldbesitzenden förmlich über die Kartellklage informiert. Im Rahmen der sogenannten „Streitverkündung“ erhalten rund 190 Waldbesitzende ein entsprechendes Schreiben, das vom Landgericht Erfurt zugestellt wird. Empfänger sind private, kommunale wie genossenschaftliche Waldbesitzende, die sich signifikant an der gemeinsamen Holzvermarktung beteiligt haben. Für die Waldbesitzenden entsteht so die Möglichkeit, gemein-sam an der Seite des Freistaats gegen die Klage vorzugehen und sich freiwillig in den Prozess einzubringen. „Wir bieten weitere Gesprächsrunden an, wenn die betroffenen Waldbesitzenden Fragen zur Streitverkündung und zur Klage haben sollten. Transparenz und Kooperation bestimmen unser Vorgehen, um gegen diese unbegründete Klage vorzugehen“, sagt Staatssekretär Weil und ergänzt: „Gerade bei den aktuellen, katastrophalen Waldschäden brauchen wir alle Ressourcen zur Waldrettung und nicht ein solches Klageverfahren, dass lediglich die Rendite international agierender Finanzkonzerne erhöhen soll.“ Der 1. Gerichtstermin am Landgericht Erfurt ist auf den 26. Januar 2023 angesetzt.

 

Bereits im Jahr 2019 hat die Landesregierung mit dem Waldaktionsplan 2030 ff beschlossen, rund 500 Mio. € für die Wiederbewaldung und den Waldumbau in Thüringen zur Verfügung zu stellen. Besonderes Gewicht hat dabei die gesetzlich verankerte Unterstützung der Waldbesitzenden in der Höhe von 11 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2036.

 

„Ich bin mir sicher, dass wir die Klage abwehren können, insbesondere, wenn sich Waldbesitzende mit uns gemeinsam der Klage stellen“, so der Staatssekretär. „Die Urteile zu ähnlichen Verfahren aus den anderen Bundesländern stimmen uns optimistisch, dass wir den Prozessfinanzierer rechtlich in die Schranken weisen können.“