Hannover. In den vergangenen Wochen steigt die Zahl der Infektionen mit der Blauzungenkrankheit stark an. Besonders betroffen sind die Niederlande und in Deutschland das Land Nordrhein-Westfalen. In den Niederlanden wurden seit Mitte Juni 2024 über 500 Fälle der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) nachgewiesen. Innerhalb der letzten vier Wochen erfolgten über 400 Nachweise von BTV-3 in nordrhein-westfälischen Betrieben. Auch für Niedersachsen ist ein Anstieg der BTV-3-Fälle festzustellen. Während in Niedersachsen im Jahr 2024 90 BTV-3-Infektionen nachgewiesen wurden (Stand: 22. Juli 2024), erfolgten etwa 50 Prozent der Feststellungen innerhalb der letzten vier Wochen.
Aus den Niederlanden wird berichtet, dass auch Tierbestände von BTV-3-Nachweisen betroffen sind, die gegen das Virus geimpft wurden. Es sei daraus aktuell jedoch nicht zu schlussfolgern, dass die Impfung nicht wirksam sei. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfehlen weiterhin empfängliche Tiere mit einem zur Anwendung gestatteten Impfstoff gegen BTV-3 zu impfen. Derzeit stehen in Deutschland drei Impfstoffe zur Verfügung, deren Anwendung per Verordnung gestattet wurde. Es gibt keine Möglichkeit die Blauzungenkrankheit therapeutisch zu bekämpfen. Neben einer Impfung können jedoch bestimmte mückenabweisende Mittel (Repellents) abwehrende Wirkung hervorrufen. Die Anwendung von Repellents ist bei bestimmten Verbringungen sogar rechtlich vorgeschrieben (siehe Hintergrund).
Im Rahmen einer Härtebeihilfe übernimmt die Niedersächsische Tierseuchenkasse weiterhin die Kosten für eine Impfstoffdosis pro Schaf bzw. Ziege, maximal jedoch 3 Euro. Voraussetzung ist, dass die Impfung in der HI-Tier-Datenbank eingetragen wird und der Antrag auf Beihilfe, sobald technisch möglich, digital über die Homepage der Tierseuchenkasse gestellt wird. Bis dahin ist der Antrag per Papier über das zuständige Veterinäramt bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse einzureichen. Die Möglichkeit Härtebeihilfe zu beantragen, werde nach Mitteilung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse von niedersächsischen Schaf- und Ziegenhaltern gut in Anspruch genommen.
Hintergrund:
Die aktuelle BTV-3-Inzidenzentwicklung belegt, dass die laut einer qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) als besonders hoch eingeschätzte Gefahr der Virusübertragung auf empfängliche Tiere zwischen Mai und Oktober zutrifft. Für das Virus empfänglich sind insbesondere Schafe und Ziegen, aber auch Rinder sowie Neuweltkameliden wie Alpakas und Wildwiederkäuer können sich mit dem Virus infizieren. BTV-3 Infektionen beim Schaf und bei der Ziege können mit erheblichen Tierverlusten und mit Tierleid einhergehen.
Bei Rindern und anderen Wiederkäuern verläuft die Erkrankung in der Regel mit milder Symptomatik. Die Krankheit wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Auf diesem Wege kann eine Verbreitung auch nach dem Verbringen infizierter Tiere stattfinden. Daher gelten für die Bestände in Niedersachsen, sowie in anderen von BTV-3 betroffenen Ländern, strengere Regeln wie eine verpflichtende PCR-Testung oder eine Behandlung mit mückenabweisenden Mitteln bei einer Verbringung in BTV-freie Gebiete. Seit dem ersten Ausbruchsfall am 25. Oktober 2023 im Landkreis Ammerland wurden insgesamt 111 Feststellungen bei Schafen und Rindern aus 25 Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen gemeldet (Stand 22. Juli 2024).
Auf Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar - auch nicht durch den Konsum von tierischen Produkten.
Links:
Webseite Tierseuchen-Info des LAVES:
Risikobewertung des FLI:
Steckbrief Blauzungenkrankheit des FLI:
TSIS - TierSeuchenInformationssystem des FLI: