Gesetz zur Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald vorgelegt

Die Kulisse eines möglichen Nationalparks Schwalzwald. Quelle: MLR

Der baden-württembergische Forstminister Alexander Bonde hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf zum geplanten Nationalpark Schwarzwald vorgelegt. Geregelt wird darin die Mitbestimmung der Region, der Rechtsrahmen, was im Nationalpark erlaubt ist und was nicht, der Bestandsschutz bestehender Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse sowie das Borkenkäfermanagement. In der Anhörungsphase haben nicht nur Verbände, sondern über die neue Online-Beteiligungsplattform alle Bürgerinnen und Bürger zwei Monate lang die Möglichkeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren und sich mit Anregungen einzubringen.

 „Das Nationalparkgesetz wird – bundesweit einmalig – ein Mitbestimmungsrecht festschreiben, das die Region und das Land gleichberechtigt im Nationalparkrat zusammenbringt. Dieser allein trifft die Entscheidung in allen für den Nationalpark wesentlichen Fragen. So haben Landkreise, Kommunen und auch der Naturpark die Möglichkeit, aktiv den Nationalpark Schwarzwald mitzugestalten und die Interessen der Menschen und Betriebe vor Ort direkt zu vertreten“, betonte Bonde.

Minister Bonde erklärte, dass bestehende Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse Bestandsschutz haben. Auch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung seien gegeben. Dies betreffe beispielsweise Hotelbetriebe und Skilifte. Solche Einrichtungen einschließlich ihrer Entwicklungsflächen würden per Gesetz ausdrücklich aus der Gebietskulisse herausgenommen. Die naturverträgliche Bewirtschaftung und Nutzung vorhandener Hütten im Nationalpark werde ebenso sichergestellt wie die Unterhaltung von Gewässern und Versorgungseinrichtungen (Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation).

Von besonderer Bedeutung, so Bonde weiter, sei ein möglichst effizientes Borkenkäfermanagement. Hierfür sehe das Gesetz die Einrichtung eines mindestens 500 Meter breiten Pufferstreifens zu angrenzenden Kommunal- und Privatwäldern auf der Nationalparkfläche vor, in dem aktives Borkenkäfermanagement betrieben wird.

Der Vorschlag für den rechtlichen Rahmen des geplanten Nationalparks Schwarzwald bezieht sich auf eine geographische Kulisse, welche Flächen in den Bereichen Ruhestein und Hoher Ochsenkopf umfasst. Die Staatswaldflächen auf Gemarkung der Gemeinden Oppenau, Ottenhöfen und Seebach (Ortenaukreis), Baiersbronn (Kreis Freudenstadt) sowie Forbach (Kreis Rastatt) werden ergänzt durch Kommunalwaldflächen der Städte Baden-Baden und Bühl. Auch wenn dies nur einen ersten Vorschlag darstellt, wurde diese Kulisse zur Grundlage des Gesetzentwurfes gemacht. Bis zur Verabschiedung des Landesgesetzes durch den Landtag sind Veränderungen möglich. Das gilt sowohl für das zweimonatige Anhörungsverfahren als auch für den voraussichtlich im Herbst beginnenden parlamentarischen Beratungsprozess.

Detaillierte Informationen zur Gebietskulisse inklusive eines virtuellen Überflugs finden sich unter www.schwarzwald-nationalpark.de

http://www.schwarzwald-nationalpark.de/