Eichenwälder gegen Schwammspinner behandelt

Mit der Befliegung der Eichenwälder in Gera-Liebschwitz wurde die Schwammspinnerbekämpfung per Hubschrauber nunmehr durch ThüringenForst abgeschlossen. Foto: Dr. Horst Sproßmann

Erfurt (hs): ThüringenForst schließt heute die Schwammspinnerbekämpfung per Hubschrauber auf insgesamt 190 Hektar Eichenwaldflächen in Ost-, Nord-, Mittel und Südthüringen ab. Der Baumschädling hatte sich dort in Massen vermehrt. Millionen von Schmetterlingsraupen bedrohten schon im letzten Jahr durch Kahlfraß der grünen Eichenkronen das Leben Tausender Bäume. Diese waren durch die Trockenjahre 2018 und 2019 bereits sehr stark geschwächt. In diesem Jahr entschieden sich die Förster kein Risiko einzugehen und die vom Schädling befallenen Eichenbestände zu retten. Es kam ein selektiv wirkendes Pflanzenschutzmittel zum Einsatz, dass seit Jahrzehnten erfolgreich im Obst- und Weinbau eingesetzt wird.

Der Entscheidung für diese Schutzmaßnahme gingen monatelange Überwachungsmaßnahmen der Waldschutzexperten zur diesjährigen Entwicklung des Schädlings und ein eingehender forstlicher und naturschutzfachlicher Abwägungsprozess voraus. In den zum Teil  betroffenen Naturschutzgebieten stimmten die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden einer Bekämpfung zu. Im Rahmen der Maßnahme wurde ein Monitoring geplant, um die Intensität der Ausbringung und die Wirkung auf die Schwammspinner evaluieren zu können. Forstminister Benjamin-Immanuel Hoff: „Der Wald ist ein komplexes Ökosystem. Sein ganzheitlicher Schutz ist uns wichtig. Der lokal begrenzte und gezielte Pflanzenschutzmitteleinsatz zur Rettung der Eichenwälder ist eine Notmaßnahme und bleibt eine Ausnahme. Die massenhafte Vermehrung des Schwammspinners wird durch den Klimawandel begünstigt. Wir müssen unsere durch Trockenheit geschwächten Eichenbestände bewahren. Damit also der Wald mit seinen wichtigen Klimafunktionen erhalten bleibt, muss dafür gesorgt werden, ihn zu schützen“.

Nunmehr dürfen die behandelten Eichenwaldgebiete bis Freitag nicht betreten werden. Das Sammeln von Pilzen, Kräutern und Beeren ist für drei Wochen untersagt. Das Pflanzenschutzmittel ist nicht bienengefährlich, Einschränkungen für die Waldimker ergeben sich nicht.

 

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