DFWR: Kein Kahlschlag an Bahngleisen

DFWR-Präsident Schirmbeck: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft darf nicht an Gleisanlagen enden!“

Berlin 29. Juli 2019: Das Bundesverkehrsministerium BMVI hat Mitte Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Eisenbahnbetreibern den Schutz der Gleisanlagen beispielsweise vor umstürzenden Bäumen erleichtern soll. Über 30 Prozent des rund 38.500 Kilometer langen Schienennetzes im Bundesgebiet führt durch Wälder. Der Entwurf sieht unter anderem vor, sich bei der Entnahme von Bäumen ausschließlich an deren Höhe zu orientieren. Waldbäume in Deutschland erreichen durchschnittlich eine Höhe von etwa 35 Metern. Nach Lesart des Gesetzentwurfes würde zur Herstellung der Verkehrssicherheit jeweils ein 35 Meter breiter Streifen auf beiden Seiten der Bahntrasse kahlgeschlagen wird. Das bedeutet das bereits auf einem Kilometer Bahntrasse rund sieben Hektar Wald verloren gehen.

„Der Wald in Deutschland ist ein wichtiger Baustein bei der Kompensation des Klimagases CO2 und für den Klimaschutz systemrelevant. Wir können es uns nicht leisten, auf Wald in dieser Größenordnung zu verzichten“, betonte Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates. „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft kann hier deutlich mehr leisten, beispielsweise durch einzelstammweise Entnahme umsturzgefährdeter Bäume, die eine erkennbare Gefahr für den Schienenverkehr darstellen. Dafür benötigen wir vor allem mehr und gut ausgebildetes Forstpersonal vor Ort“, betonte der DFWR-Präsident.

Einen möglichst störungsfreier Bahnbetrieb erhöht die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit und bringt langfristig mehr Verkehr auf die Schiene, was zum Klimaschutz beiträgt. "Es darf aber nicht so weit gehen, dass vorsorglich großflächig Waldflächen entlang von Bahntrassen dauerhaft beseitigt werden und eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung in diesen Bereichen faktisch ausgeschlossen wird“, mahnt Schirmbeck.

Die Wälder in Deutschland leiden unter den Folgen des Klimawandels in einem extremen Ausmaß. Waldbesitzende und Forstleute sind aktuell stark gefordert den Wald in seinem Bestand zu erhalten. „In diesem Kontext sind die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums auf bundesweit 80.000 Hektar Wald zum Schutz von Gleisanlagen dauerhaft zu verzichten fahrlässig und unterstreichen, dass die Bundesregierung für die dramatischen Folgen, die der Klimawandel in den deutschen Wäldern derzeit anrichtet, nicht wahrnimmt.

Deshalb fordert der DFWR als Dachverband das BMVI auf, bei Entscheidungen dieser Tragweite die Verbände der Land- und Forstwirtschaft zwingend mit einzubeziehen, insbesondere auch im Rahmen der Verbändeanhörung in diesem konkreten Fall.

 

„Waldbesitzende und Forstleute benötigen eine klare gesetzliche Regelung, wie Wald an Gleisanlagen weiterhin bewirtschaftet werden kann bei gleichzeitiger Gewährleistung der Gleissicherung sowie die besondere Berücksichtigung der Bedeutung des Waldes im Kontext des Klimaschutzes. Es besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf“, betonte Schirmbeck.

 

Hintergrundinformationen:

Das Bundesverkehrsministerium hatte am 17.Juni 2019 einen Gesetzentwurf zur Erleichterung von Gleissicherungsmaßnahmen vor Baumwürfen in die Verbändeanhörung gegeben. Der Entwurf berechtigt Eisenbahnbetreiber, nach eigenem Ermessen auf fremdem Gleisbegleitland Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Betroffene Eigentümer sollen demnach nur Aufwendungs- und Schadensersatz für konkrete Bestandsverluste erhalten, nicht aber eine Vergütung oder Entschädigung für die dauerhafte Indienststellung ihrer Flächen.

 

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