Bundeswaldprämie ab sofort abrufbar!

Berlin. Am heutigen Freitag wird die von Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Förderrichtlinie für die Waldprämie in Kraft gesetzt. Viele Waldbesitzende und Forstbetriebe sind durch Waldschäden und Corona stark getroffen. Die Corona-Pandemie verschärfte die Bedingungen für die Waldarbeit und den Holzmarkt. Einnahmen aus dem Holzverkauf fehlen für die Wiederbewaldung von Schadflächen und für das Anpassen der Wälder an den Klimawandel. Die Waldprämie ist in diesen schwierigen Zeiten ein wichtiges Zeichen und Unterstützung für die Waldbewirtschaftung und Walderhalt: Wald als CO2-Speicher und Klimaschützer mit seinen vielfältigen Funktionen für die Allgemeinheit.

 

Die Waldhilfen aus dem Corona-Konjunkturpaket mit insgesamt 500 Millionen Euro können auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de ab sofort beantragt werden. Allerdings ist die Waldprämie nicht für jeden Waldbesitzer zugänglich. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist unter anderem eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Prämie beträgt für PEFC zertifizierten Wald 100 Euro/ha und für FSC zertifizierten Wald 120 Euro/ha. „Es gehört zum waldgesetzlichen Auftrag und zum forstlichen Selbstverständnis, den Wald nach klaren Nachhaltigkeitskriterien zu bewirtschaften. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum die Auszahlung der Hilfsgelder zusätzlich an eine Zertifizierungspflicht gebunden sind. Zudem erscheint die Privilegierung eines Zertifizierungssystems hierbei nicht hilfreich“, betont Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR).

 

Forstbetriebe, die noch keine Zertifizierung haben, können diese bis zum 30. September 2021 nachholen. Antragsberechtigt sind private und kommunale Waldbesitzende, die mindestens einen Hektar Wald besitzen. Die Waldprämie fällt unter die sogenannte De-minimis-Regelung und damit unter die hierfür relevante Obergrenze von 200.000 Euro über drei Jahre. Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt. In diesem Jahr müssen von den 500 Mio. Euro noch 170 Mio. Euro abfließen. „Alle Waldbesitzenden sind aufgerufen, die Prämie schnellstmöglich zu beantragen, damit das Geld dem Walderhalt zugutekommt und nicht verfällt“, appelliert Schirmbeck.

 

Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpaktes „Wald & Holz“ in Höhe von insgesamt 700 Mio. Euro. Davon sind 200 Mio. Euro für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft vorgesehen sowie in das Bauen mit Holz. Bereits Anfang November startete aus diesen Mitteln ein Programm in Höhe von 50 Mio. Euro, mit den Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert werden.

 

www.dfwr.de