Bundesjagdgesetz muss Waldumbau stärken

Berlin, 04. November. Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, stellt heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes dem Bundeskabinett vor. Die Vorlage hat sich nach der Verbändeanhörung aus Sicht des DFWR im August im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen im Sinne der Forstwirtschaft weiterentwickelt. Jetzt kommt es darauf an, dass in den Beratungen des Bundestages zusätzliche erforderliche Änderungen vorgenommen werden, um den Gesetzesentwurf zum Erfolg werden zu lassen: für zukunftsfähige Mischwälder.

„Wir sind dankbar für das Engagement und den Einsatz der Ministerin für eine Weiterentwicklung des Bundesjagdgesetzes in diesen herausfordernden Zeiten sowie den Versuch im Wald-Wild Konflikt zu vermitteln“, betont Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) zur Vorstellung des ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJG) durch Bundesministerin Julia Klöckner. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. So sollen zum Beispiel regelmäßig flächendeckende Vegetationsgutachten erstellt werden, die künftig zur Festlegung der Abschusshöhe herangezogen werden.

 

Der vorgelegte Gesetzentwurf regelt deutlicher als bisher, dass die Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich sein muss. In diese Verpflichtung eingeschlossen sind neben der Naturverjüngung auch die Saat und Pflanzung als künstliche Verjüngungsverfahren. Um die Wälder für die Zukunft resilienter zu gestalten, müssen diese aber arten- und strukturreicher werden. Das erfordert eine gemischte Verjüngung des Waldes. „Folgerichtig muss auch die gemischte Verjüngung in die Regelung einbezogen werden, wenn wir in Zukunft Mischwälder haben wollen“, betont der DFWR-Präsident.

 

Der DFWR sieht weiteren Anpassungsbedarf, wenn es darum geht, die großen Schadflächen wieder zu bewalden und die Wälder in den nächsten Jahrzehnten an den Klimawandel anzupassen. So bedarf zum Beispiel die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Anlage von Schutzvorrichtungen der Klarstellung, dass die Herstellung üblicher Schutzvorrichtungen durch den Waldbesitzenden nicht bedarf, wenn die im Jagdbezirk vorkommenden Baumarten Verwendung finden.

Abweichend von der jetzt vorgesehenen Mindestabschussplanung für Rehwild favorisiert der DFWR den Fortfall der behördlichen Abschussplanung für Rehwild. In diesem Zusammenhang überzeugen die positiv gewonnenen Erfahrungen der Länder, die bereits in der Vergangenheit die behördliche Abschussplanung für Rehwild ersatzlos aufgehoben haben.

Bei der Durchführung von Ansitzdrückjagden ist das unbeabsichtigte Überjagen von Jagdhunden auf angrenzenden Jagdbezirken konditioniert zu dulden. Vor dem Hintergrund der sich auch in Deutschland ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) gewinnt diese Forderung noch zusätzlich an Bedeutung. Gerade in den noch nicht von der ASP unmittelbar beeinflussten Regionen eröffnen Ansitzdrückjagden eine Möglichkeit, die Schwarzwildbestände zu reduzieren, auch um das innerartliche Infektionsrisiko zu vermindern.

„Der DFWR bleibt weiter am Ball in den jetzt anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfs durch den Bundestag“, betont Schirmbeck.

 

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