München - Forstminister Helmut Brunner setzt sich für eine pragmatische Umsetzung der seit 3. März greifenden EU-Holzhandelsverordnung ein. „Bayern wird bei den Verhandlungen mit Bund und Ländern darauf drängen, dass der bürokratische Aufwand für unsere Waldbesitzer möglichst gering bleibt“, sagte der Minister in München.
In erster Linie richte sich die neue Verordnung zwar gegen den Import illegal eingeschlagenen Holzes in die EU. Aber auch auf deutsche und bayerische Waldbesitzer, die Holz- und Holzprodukte in Verkehr bringen, kämen zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten zu. Zur einheitlichen Umsetzung der nationalen Vorgaben im Rahmen des Holzhandels-Sicherungsgesetzes erarbeiten Bund und Länder in den nächsten Monaten eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift.
Im Vorgriff darauf empfiehlt das Forstministerium den Waldbesitzern, bereits jetzt zu dokumentieren, wann und wo Holz eingeschlagen und an wen es verkauft wurde. Entsprechende Aufzeichnungen wie Abrechnungen und Abgabescheine müssen künftig fünf Jahre lang aufbewahrt und bei Kontrollen vorgezeigt werden.
Quelle:
www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2013/031032/index.php