Alle Jahre wieder: Rutsch- und Glättegefahr im Wald

Oft unterschätzt werden die Wintergefahren auf Forstwegen. Keine Räum- und Streupflicht für Waldbesitzer

So wunderschön sich Thüringens Wälder jetzt auch winterlich zeigen: Es droht Rutsch- und Eisglätte auf Forstwegen – und es besteht keine Räum- und Streupflicht für Waldbesitzer. Foto: ThüringenForst

Erfurt (hs): Mit den Monaten Januar und Februar steht die härteste Winterphasen in der kalten Jahreshälfte an. Im Gegensatz zu großen Schneemengen, die oft genug den Zugang in den Wald flächig behindern und damit Risiken einschränken, kann Frost zu einer „heimlichen“ Bedrohung für Waldbesucher werden. Er behindert den Waldzutritt nicht, gleichwohl verursacht er eine oft schwierig zu erkennende Rutsch- und Glättegefahr im Wald. Dies kann insbesondere in den höheren Lagen des Thüringer Waldes, des Ostthüringer Schiefergebirges wie auch des Harzes die Forstwegebenutzung zeitweise einschränken. Darauf macht die Landesforstanstalt, mit über 200.000 ha größter Waldeigentümer im Freistaat, aufmerksam. Waldwege werden nicht gestreut, und so können sich vielerorts diese Wege in sehr gefährliche Eispisten verwandeln. „Waldwanderer und Naturfreunde sollten bei dieser Wettersituation nur die Wege begehen, die erkennbar eisfrei und damit ungefährlich sind“ empfiehlt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Steilstrecken sind unbedingt zu meiden, auch Skilangläufer sollten speziell schattige und damit oft vereiste Wegeabschnitte mit größter Vorsicht befahren. Hohlwege, durchaus häufiger im Wald anzutreffen, wirken bei Eisglätte für den Stürzenden wie eine Eisröhre. Auch hier ist größte Vorsicht geboten. „Für Waldbesitzer besteht keine Räum- und Streupflicht“, so Gebhardt abschließend. Die Räumung zugeschneiter Waldwege erfolgt ausschließlich an Hauptabfuhrachsen zur Aufrechterhaltung des Holztransports in die heimischen Sägewerke. Nur dort werden im Einzelfall vereiste Wegepassagen abgestumpft.

 

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