Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Niedersachsen bereitet sich intensiv und kontinuierlich auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor. Dazu einige Beispiele: Es werden Übungen durchgeführt, Zaunmaterial und Ausrüstungen vorgehalten und die Ausbildung von Kadaversuchhundegespannen umgesetzt. Regelmäßig finden Branchengespräche und Fortbildungen statt. Wir haben eine Vorsorgegesellschaft für den Einsatz im Falle eines ASP-Ausbruches bei Wildschweinen eingerichtet.
Gut ist, dass auf Initiative Niedersachsens und weiterer Länder die rechtlichen Anforderungen an die Behandlung von Fleisch aus ASP-Sperrzonen geändert wurden: Hier ist jetzt nur noch eine Wärmebehandlung von 70 statt 80 Grad Celsius erforderlich - eine deutliche Erleichterung für die Verarbeitung. Niedersachsen hat sich außerdem bei der EU-Kommission für Anpassungen des europäischen Tiergesundheitsrechts eingesetzt - insbesondere für eine Verkürzung der Dauer der Sperrmaßnahmen und die Vermarktung von frischem Fleisch aus einer Sperrzone. Unser Ziel ist es weiterhin, das Tierwohl im Falle eines ASP-Ausbruchs zu sichern und wirtschaftliche Einbußen zu mindern. Daher werden wir am Ball bleiben und uns weiterhin für die Änderungen einsetzen!"
Auch auf der jüngsten Agrarministerkonferenz (AMK) hatte Niedersachsen mögliche Auswirkungen der Einschleppung der ASP thematisiert. Angesichts der damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Folgen sowie der notwendigen Präventions- und Bekämpfungsstrategien hatte die AMK betont, dass weiter beträchtliche Ressourcen erforderlich seien. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Bedeutung hatte die AMK den Bund aufgefordert, ein finanzielles Engagement bei der Bekämpfung der ASP in Solidarität zu den Ländern zu prüfen und sich auf EU-Ebene für eine Ausweitung der bestehenden Kofinanzierungsprogramme für die Präventions- und die Bekämpfungsmaßnahmen einzusetzen.
Aktuell erarbeitet die niedersächsische Arbeitsgruppe „Krisenpläne der Wirtschaft" Ablaufpläne für die Wirtschaft mit dem Ziel, die Kommunikation und die Abläufe bei der Vermarktung von Fleisch bzw. Fleischerzeugnissen von gesunden Schweinen aus ASP-Sperrzonen, zu verbessern. Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums ist es wichtig, dass betroffene Betriebe insbesondere durch verlässliche Abnahmeperspektiven ausreichend finanziell abgesichert sind. Im Frühjahr 2025 soll eine Übung zu den Abläufen bei Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung stattfinden. Bei jüngsten Treffen der Arbeitsgruppen des Branchendialogs wurde in diesem Sinne eine Branchenvereinbarung vorgeschlagen.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für den Menschen ungefährliche, aber für Schweine in der Regel tödliche Seuche. Durch den Verzehr von (Wild-) Schweinefleisch können sich Menschen nicht anstecken. Die Afrikanische Schweinepest ist weiterhin auf dem Vormarsch. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist zwar ein deutlicher Rückgang der ASP-Nachweise in Brandenburg und Sachsen bei Wildschweinen um etwa 70 Prozent festzustellen. Seit Juni 2024 sind jedoch Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg von ASP-Ausbrüchen sowohl bei Wild- als auch Hausschweinen betroffen.
Unter Leitung des ML und der Geschäftsführung des LAVES wurde in Niedersachsen bereits im Jahr 2014 eine niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe eingerichtet. Diese multidisziplinär besetzte Arbeitsgruppe befasst sich intensiv mit Vorbereitungen auf ein mögliches ASP-Geschehen bei Wildschweinen in Niedersachsen. Mit der Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungswirtschaft befindet sich das ML im Austausch, um im Ausbruchsfall die Abnahme von Schweinen zur Schlachtung und die Verarbeitung und Vermarktung weiter zu verbessern. Außerdem finden regelmäßig Tierseuchenübungen statt. In diesem Jahr fanden bereits Krisen- bzw. Praxisübungen im Gelände mit Suchhunden sowie ein Branchendialog statt, an dem auch die Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungswirtschaft teilgenommen hat.
Weitere Informationen sowie ein FAQ zur ASP finden Sie hier.